Mitarbeiterunterweisung

Verhaltensrichtlinien & Gesetzesvorgaben

Arbeitgeber: CC Event Gastro GmbH, Salzburgerstraße 92, 4030 Linz
Unterweisender: Mario Königshofer (Gewerberechtlicher Geschäftsführer)
Datum der Unterweisung:

Ich bestätige hiermit, in den folgenden grundlegenden betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften unterwiesen worden zu sein. Ich verpflichte mich, diese Richtlinien während meiner gesamten Dienstzeit strikt einzuhalten.

1. Jugendschutz

Mir ist bekannt, dass harte alkoholische Getränke (Spirituosen, Alcopops, Cocktails mit hartem Alkohol) sowie Tabakwaren strikt nicht an Personen unter 18 Jahren ausgeschenkt bzw. verkauft werden dürfen. Bei geringstem Zweifel an der Volljährigkeit eines Gastes bin ich verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen und das Alter zu kontrollieren.

2. Ausschankvorschriften und Verhalten

Gemäß der Gewerbeordnung ist der Ausschank von Alkohol an erkennbar stark betrunkene Personen strengstens untersagt. Erkennbar stark betrunkenen oder aggressiven Personen darf kein weiterer Alkohol serviert werden. Bei Konflikten mit Gästen ist unverzüglich das Security-Personal bzw. die Betriebsleitung hinzuzuziehen. Eigene körperliche Auseinandersetzungen sind verboten.

3. Betriebsanlagenrecht und Lärmschutz

Zur Einhaltung der Lärmschutzvorgaben sind Fenster und Türen (insbesondere in den späten Abend- und Nachtstunden) geschlossen zu halten. Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen jederzeit vollständig freigehalten werden. Das Abstellen von Gegenständen in diesen Bereichen ist absolut verboten.

4. Hygienevorschriften (HACCP)

Der Arbeitsplatz (Bar, Schank, Servicebereich) ist stets sauber zu halten. Nach dem Toilettengang, nach dem Rauchen und nach Pausen sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.

5. Arbeitszeit und Arbeitnehmerschutz

Die vorgegebenen Arbeitszeiten und die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen sind zwingend einzuhalten und zu dokumentieren. Arbeitsunfälle oder sicherheitstechnische Mängel sind unverzüglich der Betriebsleitung zu melden.

6. Verhalten im Notfall

Im Falle eines Brandes oder einer Paniksituation ist den Anweisungen der Geschäftsführung und des Security-Personals Folge zu leisten. Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt nach dem betrieblichen Notfallplan.

Rechtsgültige Unterschrift

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die obigen Punkte gelesen und verstanden habe. Mir ist bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Richtlinien arbeitsrechtliche Konsequenzen sowie persönliche behördliche Strafen (z.B. Jugendschutzvergehen) nach sich ziehen kann.